Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form (notarielle Beglaubigung) einzureichen (Art. 3 Abs. 4 KirchStG).
Wohnsitzstandesamt; Das Standesamt Zwiesel ist für den Kirchenaustritt von Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Zwiesel, Rinchnach, Langdorf oder Bodenmais zuständig.
Melden Sie sich zur Terminvereinbarung bitte telefonisch unter 09922/8405-124.
35,00 € (Nr. 3.II.2/1 und 2 KVz); kann vor Ort bar beglichen werden.
Das Standesamt teilt den Austritt dem betroffenen Kirchensteueramt, dem Finanzamt und der Meldebehörde mit. Wir empfehlen Ihnen zusätzlich, eine Kopie der Austrittserklärung bei Ihrem Arbeitgeber und ggf. Steuerberater vorzulegen.