Zwiesel – die charmante Wald- und Glasstadt, in der es sich fraglos gut leben lässt. Was zu einem guten Leben gehört, wird dabei natürlich jeder von uns für sich selbst zu entscheiden haben. Leben und leben lassen - das unterliegt aber auch einer Vielzahl von Rechtsnormen, die auf Anhieb nicht jedem bekannt sind. Was also ist erlaubt, wenn es um die Ausübung unserer täglichen Lebensgewohnheiten geht und was ist schlichtweg verboten? Wofür benötigt man behördliche Genehmigungen und was in unserem Lebensalltag ist durch Gesetze und Verordnungen geregelt? Viele Fragen also, die sich zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung in unserer Stadt stellen. Einen ersten Überblick zu den gängigsten Alltagsregeln soll deshalb nachfolgende Zusammenstellung von A – Z verschaffen:
Bereich | Frage | Rechtsgrundlage |
---|---|---|
Abfall | Darf ich Zigaretten-Kippen oder Kaugummi auf der Straße entsorgen? Nein, das ist mit einem Bußgeld bedroht. | Bayer. Straßen- und Wegegesetz |
Betteln | Darf ich in der Stadt betteln? Ja, jedoch darf nicht aggressiv und nicht bandenmäßig gebettelt werden und der Verkehr nicht behindert werden. | Bayer. Straßen- und Wegegesetz |
Feiertage | Was sind stille Tage? Das sind Feiertage, an denen öffentliche Vergnügungen, Musikausübung und unter Umständen auch Sportveranstaltungen verboten sind. In Bayern sind dies Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag und Heiliger Abend. | Feiertagsgesetz |
Feuerwerk | Darf ich auch außerhalb von Silvester ein Feuerwerk abbrennen? Grundsätzlich nicht. Bei besonderen Anlässen ist es jedoch mit einer Ausnahmegenehmigung des Ordnungsamtes zulässig. | Sprengstoffgesetz |
Grillen | Darf ich auf öffentlichen Flächen Grillen? | Bayer. Straßen- und Wegegesetz |
Grünanlagen | Was ist in öffentliche Grünanlagen untersagt?
| Grünanlagensatzung |
Hunde | Müssen Hundehalter den Kot ihrer Tiere entfernen? Ja, wer die Häufchen liegen lässt riskiert ein Bußgeld. Die Stadt hat an neuralgischen Stellen sogenannte Hundetoiletten aufgestellt. | Bayer. Straßen- und Wegegesetz |
Hunde | Muss ich meinen Hund anleinen? Eine generelle Anleinpflicht besteht in Zwiesel nicht. Hunde, auf deren Verhalten der Hundeführer nicht immer Einfluss hat, müssen aber im öffentlichen Bereich angeleint werden. | Landesstraf- und Verordnungsgesetz |
Kampfhunde | Was sind Kampfhunde? Das sind Hunde, deren Haltung grundsätzlich verboten ist. Eine Erlaubnis kann unter Umständen erteilt werden. Als Kampfhunde gelten: Kategorie I Hunde, bei denen stets Kampfhundeeigenschaft vermutet wird (Pit-Bull, Bandoge, American Staffordshire Terrier, Shaffordshire Bullterrier, Tosa-Inu und Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden) Kategorie II Hunde, bei denen die Kampfhundeeigenschaft vermutet wird, solange die Ungefährlichkeit nicht nachgewiesen ist (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espaniol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler und Kreuzungen untereinander oder mit Hunden der Kategorie I) Kampfhunde aufgrund Ausbildung Herkömmliche Gebrauchshunderassen mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit. | Landesstraf- und Verordnungsgesetz |
Loipen und Pisten | Was ist auf Loipen und Pisten verboten?
| Loipen- und Pistenverordnung |
Lotterien und Ausspielungen | Was muss ich bei Verlosungen beachten? Lotterien (Verlosung von Geldgewinnen) und Ausspielungen (Verlosung von Warengewinnen) sind nur nach vorheriger Genehmigung zulässig. Dafür ist das Ordnungsamt zuständig, wenn das Spielkapital 40.000 € nicht übersteigt, andernfalls die Regierung. | Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zum Lotteriewesen |
Plakate | Darf ich in der Stadt Plakate aufhängen? Nur wenn sie auf örtliche Veranstaltungen hinweisen und der Grundeigentümer einverstanden ist. Andernfalls wäre eine Ausnahmegenehmigung durch das Ordnungsamt nötig. | Plakatierungsverordnung |
Tiere | Die Haltung welcher Tiere ist grundsätzlich verboten? Gefährliche Tiere dürfen grundsätzlich nur mit einer Erlaubnis des Ordnungsamtes gehalten werden. Tiere gelten als gefährlich, wenn der Umgang mit ihnen zu Verletzungen oder Schäden führen kann. Beispielsweise gehören dazu Löwen, Tiger, Bären, Würge- und Giftschlangen, Giftspinnen, Skorpione und andere Gifttiere. | Landesstraf- und Verordnungsgesetz |
Umzug | Darf ich eine öffentliche Straße absperren beispielsweise für einen Umzug oder Baumaßnahmen? Nein, nur mit einer verkehrsrechtlichen Anordnung oder einer Sondernutzungserlaubnis des Ordnungsamtes. | Straßenverkehrsordnung |
Veranstaltungen | Was muss ich beachten, wenn ich eine Veranstaltung organisieren möchte? Hierbei ist unter Umständen eine Vielzahl von Vorgaben zu beachten. Am besten, Sie vereinbaren mit dem Ordnungsamt einen Besprechungstermin. | Verschiedene |