Die ILE Regionalimpuls unterstützt im Jahr 2025 ehrenamtliches Engagement mit einer Förderung durch das Regionalbudget. Mit dem Regionalbudget können im Gebiet der ILE Regionalimpuls (Bernried, Regen, Ruhmannsfelden, Viechtach, Zwiesel) Kleinprojekte gefördert werden, die eine positive Auswirkung auf die ILE haben und den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Gefördert werden Kleinprojekte mit förderfähigen Gesamtausgaben zwischen 500 und 20.000 Euro, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Die tatsächlich entstandenen förderfähigen Ausgaben werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR. Die Projektauswahl erfolgt im Februar 2025 durch ein Entscheidergremium aus regionalen Akteurinnen und Akteuren. Sowohl das Auswahlverfahren als auch die Bewilligung der Projekte erfolgen nach Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Die Antragstellung ist ab sofort bis einschließlich 31.01.2025 möglich! Nähere Informationen, das Antragsformular und weitere wichtige Dokumente finden Sie hier:
https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/de-minimis-beihilfen-801/index.html
Kristina Fischer-Tschöpp
Tel. 09922 8405-101
oder per Mail an hauptamt@zwiesel.de
Mit dem Regionalbudget können z.B. Vereine oder Privatpersonen in den Kommunen Regen, Zwiesel, Viechtach, Ruhmannsfelden und Bernried eine Förderung von bis zu 80% (maximal 10.000 EUR) für ein Kleinprojekt beantragen. Soweit die Umsatzsteuer nach § 15 UstG als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Kosten.
Mindestens 500 EUR und höchstens 20.000 Euro an zuwendungsfähigen Gesamtausgaben haben den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.
Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements, Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung, Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen, Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung
Achtung: Sowohl das Auswahlverfahren als auch die Bewilligung der Projekte erfolgen nach Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. | Stand: November 2024