Die Stadt Zwiesel sucht
Aushilfskräfte
für die Beckenaufsicht im Zwieseler Erholungsbad.
Im Rahmen sog. kurzfristiger und damit sozialversicherungsfreier Beschäftigungsverhältnisse werden Beckenaufsichten für das Zwieseler Erholungsbad gesucht.
Voraussetzung für eine Beschäftigung ist die Vollendung des 18. Lebensjahres sowie der Besitz des Rettungsschwimmerabzeichens in Silber und der Nachweis über einen erfolgreich abgelegten Erste-Hilfe-Kurs.
Die Entlohnung erfolgt auf Stundenlohnbasis nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Das aktuelle Stundenentgelt beträgt 16,29 €. Zusätzlich werden tarifliche Zeitzuschläge für Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit gezahlt
Die Beschäftigung als Beckenaufsicht erfolgt nach tatsächlichem Bedarf und ist auf max. 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.
Sollten Sie Interesse an einer Aushilfsbeschäftigung im Zwieseler Erholungsbad haben, so nehmen Sie bitte mit der Personalverwaltung der Stadt Zwiesel, Stadtplatz 27, 94227 Zwiesel, Kontakt auf.
Für telefonische Rückfragen steht Ihnen Herr R. Schreder von der Personalverwaltung unter der Rufnummer (09922) 84 05 103 zur Verfügung.