Glasstadt Zwiesel

Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes am Schwarzen Regen

Interkommunale Bekanntmachung und Auslegung in der Stadt Zwiesel

Nach § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind die Länder verpflichtet, innerhalb der Hochwasserrisikogebiete die Überschwemmungsgebiete für ein HQ100  und die zur Hochwasserentlastung und -rückhaltung beanspruchten Gebiete festzusetzen. Das HQ100 ist ein Hochwasserereignis, das mit der Wahrscheinlichkeit 1/100 in einem Jahr erreicht oder überschritten wird bzw. das im statistischen Durchschnitt in 100 Jahren einmal erreicht oder überschritten wird.

Im Amtsblatt für den Landkreis Regen wurden die vom Wasserwirtschaftsamt Deggendorf ermittelten Überschwemmungsgebiete des Schwarzen Regen für den Bereich der Stadt Zwiesel (Amtsblatt Nr. 04 vom 27.03.2007 für Fluss-km 165,0 bis 167,34 gemeinsam mit den Überschwemmungsgebieten des Großen Regen und des Kleinen Regen) ortsüblich bekanntgemacht.

Der Verordnungsentwurf mit den Inhalten der beiliegenden Entwurfsmappe wird bei der Städten Regen, Viechtach und Zwiesel, dem Markt Teisnach und den Gemeinden Prackenbach, Geiersthal, Drachselsried, Böbrach, und Langdorf in der Zeit vom 09.11.2015 bis einschließlich 08.12.2015 während der Dienststunden zur Einsicht ausgelegt. Bei der Stadt Zwiesel können diese Unterlagen im Stadtbauamt, Zimmer Nr. 2.04, eingesehen werden.

Den vollen Wortlaut der Interkommunalen Bekanntmachung finden Sie hier...