Das Landratsamt Regen hat am 24.06.2015 die Verordnung über das Überschwemmungsgebiet am Kleinen Regen erlassen. Die Verordnung trat am 6. Juli 2015 in Kraft. Die Verordnung regelt insbesondere das hochwasserangepasste Errichten von Gebäuden, das Lagern wassergefährdender Stoffe, die Umwandlung von Grünland in Ackerland und das Lagern von den Wasserabfluss behindernden Gegenständen. Die Verordnung und die dazugehörigen Planunterlagen sind im Rathaus im Stadtbauamt für jedermann einsehbar. Ihr Ansprechpartner ist Josef Schreder, Tel. 09922 8405-64.