Glasstadt Zwiesel

Straßen und Fahrbahnen sind für privaten Räumschnee tabu

Stadt appelliert an ihre Mitbürger und bittet um ordnungsgemäße Verrichtung von Räum- und Streuarbeiten

Die Freuden des Winters werden in diesen Tagen durch den massiven Neuschneezuwachs deutlich getrübt, denn entsprechend groß sind die Belastungen, die mit der Verrichtung von Winterdienstarbeiten einhergehen. Das Vorankommen auf schneebedeckten oder vereisten Gehwegen ist derzeit deutlich erschwert und das Sturzrisiko ist groß. 

Verantwortlich für einen sicheren Fußgängerverkehr im Winter sind die Anlieger. Sie sind nach einer städtischen Verordnung verpflichtet, die angrenzenden Gehwege oder, falls keine vorhanden sind, Streifen entlang der Straßen begehbar zu halten. Diese Räum- und Streu-pflicht besteht täglich von 6.30 Uhr (sonn- und feiertags ab 7.30 Uhr) bis 20.00 Uhr. Gestreut werden darf nur in Ausnahmefällen mit Salz, ansonsten ist Sand, Splitt oder ähnliches zu verwenden. 

Aktuell häufen sich in Rathaus und Bauhof die Beschwerden über eine unzureichende Räumung der Gehwege. Das Problem wird sprichwörtlich von einer Privatperson auf die andere verschoben und immer wieder landet Schnee auf öffentlichen Fahrbahnen.

In diesem Zusammenhang weist die Stadt ausdrücklich darauf hin, dass der geräumte Schnee nicht auf die Fahrbahn geschaufelt werden darf, sondern neben der Gehbahn so zu lagern ist, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Ist dies nicht möglich, haben die Anlieger den Schnee spätestens am folgenden Tag von der Straße bzw. dem Gehweg zu entfernen. Der städtische Bauhof stellt bei Bedarf einen geeigneten Platz für die Ablagerung von Räumschnee auf einem Großparkplatz o.ä. zur Verfügung. Schnee aus Privateinfahrten oder anderweitigen Privatflächen darf nicht auf die Straße geschaufelt werden, da zum einen dort die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird und sich zum anderen das Problem nur auf den Nachbarn verlagert. Der Schnee wird dann durch den städtischen Räumdienst weiter verschoben und landet letztendlich in der nächsten Einfahrt. 

Besonders darauf zu achten ist, dass bei der Räumung Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege stets freizuhalten sind. Die momentanen Witterungs-verhältnisse erschweren den Straßenverkehr und damit auch das öffentliche Leben erheblich. Die Stadt Zwiesel bittet deshalb alle Bewohner nach Möglichkeit mitzuhelfen, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr erleichtert wird und sicher von statten geht.