Glasstadt Zwiesel

Räumen schneebedeckter Dächer durch die Feuerwehr

Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat darauf hingewiesen, dass das Räumen schneebedeckter Dächer grundsätzlich keine Pflichtaufgabe der Feuerwehr ist. Die Entfernung von Schneelasten auf Dächern ist Aufgabe des Hauseigentümers oder des Verkehrssicherungspflichtigen. Er hat gegebenenfalls gewerbliche Unternehmen damit zu beauftragen; die Feuerwehren dürfen nicht in Konkurrenz zu diesen Unternehmen treten. Ausnahmen sind nur möglich, wenn an der Räumung ein öffentliches Interesse besteht, was aber in sehr engen Grenzen zu sehen ist.