Glasstadt Zwiesel

Neue Zuständigkeitsregelung für Sondernutzungen

Bereits seit einiger Zeit ist das Stadtbauamt für die Bearbeitung von Angelegenheiten des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes zuständig. Um Synergieeffekte nutzen zu können, wurden von Bürgermeister Steininger nunmehr neue Zuständigkeitsregelungen für die Bearbeitung von Sondernutzungen an öffentlichen Verkehrsflächen getroffen.

Das Ordnungsamt ist danach für die Bearbeitung vorübergehender Sondernutzungen zuständig. Hierzu zählen z. B. Anträge auf zeitlich befristete Aufstellung von Baugerüsten, Infoständen und die Anbringung von Plakaten. Das Stadtbauamt bearbeitet dauerhafte Sondernutzungen. Hierunter fallen beispielsweise die Aufstellung von Tischen und Stühlen auf Bürgersteigen und öffentlichen Plätzen, die Anbringung von Werbeschildern und die Aufstellung von Warenständern. Damit ist nun eine klare und übersichtliche Zuständigkeitsregelung für alle Antragsteller gewährleistet.