Zwiesel. Nach dem Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ wurde das Bayerische Immissionsschutzgesetz dahingehend geändert, dass die Fassadenbeleuchtung öffentlicher Gebäude einzuschränken ist. Nach 23 Uhr und bis zur Morgendämmerung ist es künftig grundsätzliche verboten, Fassaden von öffentlichen Gebäuden zu beleuchten. Die Stadt hat sich deshalb entschlossen, die Außenbeleuchtung von Stadtpfarrkirche, Bergkirche und Kapelle Rabenstein künftig um 23 Uhr einzustellen.