Glasstadt Zwiesel

Betriebskostenzuschuss für örtliche Sportvereine

Vereine im Landkreis Regen haben die Möglichkeit, Anträge auf Gewährung einer Zuwendung zu den Kosten des Sportbetriebs im Sportverein für das Kalenderjahr 2019 aus Finanzmitteln des Landkreises und der jeweiligen Gemeinde einzureichen. 

Gefördert werden Vereine, deren Satzung einen Vereinssitz in Bayern vorsieht und als Vereinszweck die Pflege des Sports oder einer Sportart bestimmt. Zudem muss der Verein aktive Jugendarbeit leisen. Voraussetzung für eine Förderung durch den Landkreis Regen ist eine finanzielle Unterstützung der jeweiligen Kommune in gleicher Höhe. Für das laufende Jahr werden von der Stadt Zwiesel folgende Vereine unterstützt:

Sportclub Zwiesel 1919 e.V. mit 1.802,- €,

Sportschützen Zwiesel mit 246,- €,

Sportverein 1922 Zwiesel e. V. mit 2.119,- €,

SpVgg Rabenstein-Klautzenbach e. V. 80,- €,

SSG 1980 Zwiesel e. V. mit 90,-€,

Tennisclub Rotwald Zwiesel e. V. mit 206,- €,

Tennisclub Zwiesel von 1953 e. V. mit 218,- €,

Turnverein Zwiesel von 1886 e. V. 2.883,- €,

WSV Rabenstein e. V. mit 126,- €.

Nachdem die Zuschüsse der Stadt Zwiesel bereits zur Auszahlung gelangt sind, dürfen sich die aufgeführten Vereine über eine Bezuschussung in gleicher Höhe durch den Landkreis freuen.