Glasstadt Zwiesel

Besondere Vorschriften für Zweitwohnungsbesitzer

Inhaber von Zweitwohnungen sind verpflichtet, Beginn und Ende des Haltens jeder Zweitwohnung im Stadtgebiet im Rathaus, Zimmer Nr. 2.08 (Tel. 09922 8405-54, Email: steuerstelle@zwiesel.de) zu melden. Gemäß der Satzung zur Erhebung des Kurbeitrages ist von der Verwaltung zu prüfen, ob von den Inhabern der Zweitwohnung der Pauschale Kurbeitrag zu entrichten ist. Dieser fällt an, wenn Personen in Zwiesel nicht ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts haben und diesen die Möglichkeit zur Benutzung der städtischen Kureinrichtungen und zur Teilnahme an Veranstaltungen geboten wird. Bei eventuellen Fragen wenden Sie sich bitte an die Stadtkämmerei.