Glasstadt Zwiesel

Bekanntmachung

Einleiten von Entleerungs-, Spül und Desinfektionswasser aus dem Rohrleitungsnetz der Baulose REG 4, REG 5 und REG 6 in verschiedene Gewässer durch die Wasserversorgung Bayerischer Wald (WBW)

Das Landratsamt Regen hat mit Bescheid vom 17.06.2016, Az. 33-641-01-02 der Wasserversorgung Bayerischer Wald (WBW) die gehobene Erlaubnis zur Benutzung der nachfolgend genannten Gewässer durch Einleiten von Entleerungs-, Spül- und Desinfektionswasser aus dem Rohleitungsnetz der Baulose REG 4, REG 5 und REG 6 erteilt.

Nr.SchachtFl.Nr.GewässerMax. Einleitungsmenge
1Entleerungsschacht2457Poschetsrieder Bach25 l/s
2Spülschacht325Rinchnacher Ohe1.200 l/s
3Entleerungsschacht123namenloser Graben zur Rinchnacher Ohe25 l/s
4Entleerungsschacht933namenloser Graben zur Rinchnacher Ohe25 l/s
5Entleerungsschacht1053Versickerung/Grundwasser10 l/s
6Entleerungsschacht142 (100)Tausendbach25 l/s
7Abzweig- und Entleerungsschacht Glasberg566namenloser Seitenarm zum Kleinen Regen25 l/s
Tabelle nach links oder rechts schieben

 

Der Bescheid und die, dem Bescheid zugrunde liegenden Planunterlagen, versehen mit dem Prüf- bzw. Sichtvermerk des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf vom 05.02.2007 und dem Bescheidsvermerk des Landratsamtes Regen vom 17.06.2016, liegen in der Zeit vom 5.7. bis einschließlich 18.7.2016 im Rathaus in Zwiesel, Stadtplatz 27, Zimmer-Nr. 2.04, vormittags von 8.00 – 12.00 Uhr und nachmittags von 13.00 – 16.00 Uhr, freitags von 8.00 – 12.00 Uhr zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Bewilligungsbescheid sind auch im Internet (www.zwiesel.de/stadt-und-buerger/aktuelles.html). veröffentlicht.Hingewiesen wird darauf, dass mit dem Ende der Auslegungsfrist der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt gilt.Zwiesel, 30. Juni 2016Stadt ZwieselSteininger, 1. Bürgermeister