Ziele und Zwecke der Planung:
Mit der Änderung des Bebauungsplans soll die Errichtung einer Außenverkaufsfläche mit einer Größe von ca. 500 m² für den großflächigen Handelbetrieb (Baumarkt) anstelle der dort bestehenden Stellplätze ermöglicht werden. Zugleich soll das im angrenzenden Ladengebiet zulässige Sortiment auf nicht innen-stadtrelevante Sortimente geändert werden. Die textlichen Festsetzungen sollen angeglichen werden.
Öffentliche Auslegung:
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung wird in der Zeit vom 4. Juli bis einschließlich 3. August 2017 im Rathaus in Zwiesel, Stadtplatz 27, Zimmer Nr. 2.04, vormittags von 8.00 – 12.00 Uhr, nachmit-tags von 13.00 – 17.00 Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 – 12.00 Uhr öffentlich ausgelegt.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen (§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB).
Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen beim Stadtbauamt der Stadt Zwiesel, Rathaus Zimmer-Nr. 2.04 abgegeben werden. Da das Ergebnis der Be-handlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Hingewiesen wird darauf, dass
• nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können,
• ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht wer-den können.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch im Internet (www.zwiesel.de/stadt-und-buerger/aktuelles) veröffentlicht.
Zwiesel, 21. Juni 2017
Stadt Zwiesel
Steininger, 1. Bürgermeister