Glasstadt Zwiesel

Bekanntmachung

Inkrafttreten der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Bärnzell

Der Bauausschuss der Stadt Zwiesel hat mit Beschluss vom 01.07.2019 die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Bärnzell beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft. Jedermann kann die Satzung mit der Begründung während der üblichen Dienststunden im Stadtbauamt im Rathaus in Zwiesel einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung betrifft den im Zusammenhang bebauten Bereich im Nordwesten der Ortschaft Bärnzell. Eine Umweltprüfung war nicht durchzuführen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. 

 

Zwiesel, 27.07.2019

 

Stadt Zwiesel
Steininger, 1. Bürgermeister