Der Stadtrat Zwiesel hat in obengenannten nichtöffentlicher Sitzung mehrere Beschlüsse gefasst, für die die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind. Gemäß Art. 52 Abs. 3 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) sind sie deshalb der Öffentlichkeit bekannt zu geben. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Beschlüsse, die Sie dem Dokument im Anhang entnehmen können: