Glasstadt Zwiesel

Abgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter

Die Stadtverwaltung bittet alle Inhaber von Klein-kläranlagen die Nachweise für die Entsorgung des Klärschlamms spätestens bis zum 17.12.2018 in der Kämmerei des Rathauses vorzulegen. Nur nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises (z. B. die Rechnung eines Fuhrunternehmens) ist eine Befreiung von der sog. „Kleineinleiterabgabe“ für dieses Jahr möglich. Zudem bittet die Verwaltung für alle in den letzten Jahren umgerüstete Kleinkläranlagen die aktuell gültige Bescheinigung eines Sachverständigen der Abwasserwirtschaft über die Funktionstüchtigkeit der Kleinkläranlage gemäß Anhang 2 Vierter Teil der Eigenüberwachungsverordnung (EÜV) in Verbindung mit Artikel 60 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) zu übersenden. Für Rückfragen steht Sachbearbeiter Rainer Bastl von der Kämmerei, Tel. (09922) 8405133, Rathaus, Stadtplatz 27, 94227 Zwiesel, Zimmer 2.08, E-Mail: steuerstelle@zwiesel.de, zur Verfügung.