Glasstadt Zwiesel

Fragen zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Zwiesel – die charmante Wald- und Glasstadt, in der es sich fraglos gut leben lässt. Was zu einem guten Leben gehört, wird dabei natürlich jeder von uns für sich selbst zu entscheiden haben. Leben und leben lassen - das unterliegt aber auch einer Vielzahl von Rechtsnormen, die auf Anhieb nicht jedem bekannt sind. Was also ist erlaubt, wenn es um die Ausübung unserer täglichen Lebensgewohnheiten geht und was ist schlichtweg verboten? Wofür benötigt man behördliche Genehmigungen und was in unserem Lebensalltag ist durch Gesetze und Verordnungen geregelt? Viele Fragen also, die sich zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung in unserer Stadt stellen. Einen ersten Überblick zu den gängigsten Alltagsregeln soll deshalb nachfolgende Zusammenstellung von A – Z verschaffen:

BereichFrageRechtsgrundlage
AbfallDarf ich Zigaretten-Kippen oder Kaugummi auf der Straße entsorgen?
Nein, das ist mit einem Bußgeld bedroht.
Bayer. Straßen- und Wegegesetz
BettelnDarf ich in der Stadt betteln?
Ja, jedoch darf nicht aggressiv und nicht bandenmäßig gebettelt werden und der Verkehr nicht behindert werden.
Bayer. Straßen- und Wegegesetz
FeiertageWas sind stille Tage?
Das sind Feiertage, an denen öffentliche Vergnügungen, Musikausübung und unter Umständen auch Sportveranstaltungen verboten sind. In Bayern sind dies Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag und Heiliger Abend.
Feiertagsgesetz
FeuerwerkDarf ich auch außerhalb von Silvester ein Feuerwerk abbrennen?
Grundsätzlich nicht. Bei besonderen Anlässen ist es jedoch mit einer Ausnahmegenehmigung des Ordnungsamtes zulässig.
Sprengstoffgesetz
Grillen

Darf ich auf öffentlichen Flächen Grillen?
Nein, mit Ausnahme der Grillhütte am Skilift Glasberg, die für Grillfeiern gemietet werden kann (zuständig Stadtwerke Zwiesel, Tel. 09922 851-0).

Bayer. Straßen- und Wegegesetz
GrünanlagenWas ist in öffentliche Grünanlagen untersagt?
  1. Benutzung von Kraftfahrzeugen, Radfahren, Reiten
  2. Betreten von Zieranlagen und Biotopen
  3. Besteigen von Bäumen, Bauwerken  und sonstigen Einrichtungen
  4. Sportausübung
  5. Abweiden, Abmähen und entfernen von Pflanzen
  6. Freilaufen lassen bzw. Mitführen von Hunden auf Kinderspielplätzen, Spiel- und Liegewiesen, Zieranlagen und Biotopen
  7. Baden, Benutzung von Booten und Schwimmkörpern
  8. Aufstellen von Zelten und Wohnwagen sowie das Nächtigen
  9. Anbieten oder Erbringen unternehmerischer Leistungen
  10. Beschädigung, Veränderung und Verunreinigung der Grünanlagen
  11. Errichten offener Feuerstellen
  12. Aufenthalt zum Zwecke des Alkoholgenusses oder der Ausnüchterung
  13. Betteln
  14. Füttern von Wasservögeln
  15. Betreten und Befahren von Eisflächen.
Grünanlagensatzung
HundeMüssen Hundehalter den Kot ihrer Tiere entfernen?
Ja, wer die Häufchen liegen lässt riskiert ein Bußgeld. Die Stadt hat an neuralgischen Stellen sogenannte Hundetoiletten aufgestellt.   
Bayer. Straßen- und Wegegesetz
HundeMuss ich meinen Hund anleinen?
Eine generelle Anleinpflicht besteht in Zwiesel nicht. Hunde, auf deren Verhalten der Hundeführer nicht immer Einfluss hat, müssen aber im öffentlichen Bereich angeleint werden.   
Landesstraf- und Verordnungsgesetz
KampfhundeWas sind Kampfhunde?
Das sind Hunde, deren Haltung grundsätzlich verboten ist. Eine Erlaubnis kann unter Umständen erteilt werden. Als Kampfhunde gelten:
Kategorie I
Hunde, bei denen stets Kampfhundeeigenschaft vermutet wird (Pit-Bull, Bandoge, American Staffordshire Terrier, Shaffordshire Bullterrier, Tosa-Inu und Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden)
Kategorie II
Hunde, bei denen die Kampfhundeeigenschaft vermutet wird, solange die Ungefährlichkeit nicht nachgewiesen ist (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espaniol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler und Kreuzungen untereinander oder mit Hunden der Kategorie I)
Kampfhunde aufgrund Ausbildung
Herkömmliche Gebrauchshunderassen mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit.
Landesstraf- und Verordnungsgesetz
Loipen und PistenWas ist auf Loipen und Pisten verboten?
  1. Benutzung zu anderen als den bestimmten Zwecken
  2. Tiere laufen lassen
  3. Befahren mit einem Fahrzeug
  4. Ein Hindernis bereiten
Loipen- und Pistenverordnung
Lotterien und AusspielungenWas muss ich bei Verlosungen beachten?
Lotterien (Verlosung von Geldgewinnen) und Ausspielungen (Verlosung von Warengewinnen) sind nur nach vorheriger Genehmigung zulässig. Dafür ist das Ordnungsamt zuständig, wenn das Spielkapital 40.000 € nicht übersteigt, andernfalls die Regierung.   
Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zum Lotteriewesen
PlakateDarf ich in der Stadt Plakate aufhängen?
Nur wenn sie auf örtliche Veranstaltungen hinweisen und der Grundeigentümer einverstanden ist. Andernfalls wäre eine Ausnahmegenehmigung durch das Ordnungsamt nötig.
Plakatierungsverordnung
TiereDie Haltung welcher Tiere ist grundsätzlich verboten?
Gefährliche Tiere dürfen grundsätzlich nur mit einer Erlaubnis des Ordnungsamtes gehalten werden. Tiere gelten als gefährlich, wenn der Umgang mit ihnen zu Verletzungen oder Schäden führen kann. Beispielsweise gehören dazu Löwen, Tiger, Bären, Würge- und Giftschlangen, Giftspinnen, Skorpione und andere Gifttiere.
Landesstraf- und Verordnungsgesetz
UmzugDarf ich eine öffentliche Straße absperren beispielsweise für einen Umzug oder Baumaßnahmen?
Nein, nur mit einer verkehrsrechtlichen Anordnung oder einer Sondernutzungserlaubnis des Ordnungsamtes.   
Straßenverkehrsordnung
VeranstaltungenWas muss ich beachten, wenn ich eine Veranstaltung organisieren möchte?
Hierbei ist unter Umständen eine Vielzahl von Vorgaben zu beachten. Am besten, Sie vereinbaren mit dem Ordnungsamt einen Besprechungstermin.
Verschiedene
Tabelle nach links oder rechts schieben