Mit diesem Rechner können Sie Ihren voraussichtlichen Beitrag selbst berechnen. Bitte geben Sie in die farbig markierten Felder die Grundstücksfläche und die Geschossfläche ein. Erläuterungen finden Sie unten.
Dieser Rechner kann nicht für die Berechnung von Herstellungsbeiträgen bei Neu- oder Anbauten genutzt werden. In diesen Fällen nehmen Sie bitte direkt mit der Verwaltung Kontakt auf unter kaemmerei@zwiesel.de oder 09922/8405-0.
(Nach konkreter Prüfung der Flächen können sich Abweichungen ergeben.)
Position | Maße | Beitragssatz | Beitrag |
---|---|---|---|
Grundstücksfläche* | 1,35 € | 0,00 € | |
Geschoßfläche** | 6,35 € | 0,00 € | |
Summe | 0,00 € |
Geplante Abschlagszahlungstermine | %-Anteil | Abschlagsbetrag |
---|---|---|
2025 | 30% | 0,00 € |
2027 | 30% | 0,00 € |
2029 | 25% | 0,00 € |
2031 | 15% | 0,00 € |
Summe | 100% | 0,00 € |
Wie geht es voraussichtlich weiter?
Folgende Informationstermine bieten wir Ihnen gerne an:
29.11.2023 um 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Rabenstein, Brücklhöhe 50, 94227 Zwiesel
04.12.2023 um 19:00 Uhr im Gasthaus Dorfwirt, Bärnzell 40, 94227 Zwiesel
12.12.2023 um 19:00 Uhr im Hotel Kapfhammer, Holzweberstr. 6, 94227 Zwiesel
Im Jahr 2024 wird die Verwaltung straßenweise die Daten für die Geschoss- und Grundstücksflächen prüfen und die Beitragspflichtigen anschreiben, um die Daten ergänzen und korrigieren zu lassen. Bitte unterstützen Sie uns hier, da auf diese Weise die Verwaltungskosten in Grenzen gehalten werden können und nicht zusätzliche Kosten für Vermessungen über die Gebühren umgelegt werden müssen. Anfang 2025 sollen die Beiträge den Betroffenen schriftlich mitgeteilt werden. Im 2. Halbjahr 2025 werden wahrscheinlich die ersten Beitragsbescheide verschickt. Danach haben Sie eine Zahlungsfrist von einem Monat. Die weiteren Abschläge sind dann in den o. g. Jahren zu leisten.
* Grundstücksfläche
Im Regelfall wird die gesamte Grundstücksfläche für die Erhebung der Verbesserungsbeiträge herangezogen.
Die Grundstücksfläche können Sie im Internet über den Bayernatlas selbst ermitteln. https://atlas.bayern.de/?c=809318,5437615&z=19&l=luftbild,luftbild_parz&t=bvv
Geben Sie Ihre Adresse entsprechend ein und lassen sich Ihr Grundstück anzeigen. Danach finden Sie rechts unten die Funktion „Messen“. Wählen Sie diese mit einem Klick aus und klicken Sie dann die jeweiligen Ecken Ihres Grundstückes, bis dieses komplett erfasst ist. Sodann wird die Grundstücksfläche angezeigt.
Die Grundstücksfläche ist grundsätzlich auch in jedem Grundstückskaufvertrag enthalten.
Es gibt allerdings auch Ausnahmen:
• Übergroße Grundstücke (mind. 2.000 m²): In unbeplanten Gebieten (ohne Bebauungsplan) wird die Grundstücksfläche auf das 4-fache der beitragspflichtigen Geschossfläche, mindestens jedoch auf 2.000 m² begrenzt.
(unter www.bayernatlas.de Planen und Bauen (Thema wechseln), Auswahl Bauleitplanung und Eingabe der Adresse können Sie sehen, ob ein Bebauungsplan existiert)
• Übergroße bebaute Grundstücke im Außenbereich (ohne Bebauungsplan)
bei übergroßen bebauten Außenbereichsgrundstücken wird der Umgriff als Grundstücksfläche herangezogen. Zur Umgriffsfläche zählen:
o alle Gebäude und bauliche Anlagen, die im räumlich funktionalen Zusammenhang mit der Hofstelle stehen
o mindestens die Abstandsflächen um die Gebäude
o befestigte Flächen (z. B. Hofflächen, Zufahrten usw.)
o Gemüsegarten
o Obstgarten
o Kiesablagerungsfläche
o Parkflächen
o Reitplatz
o usw.
** Geschossfläche
Leider handelt es sich bei der Geschossfläche nicht um die Wohnfläche, wie sie bei der Grundsteuererklärung abzugeben war. Insofern gibt es hier nochmals Hinweise, wie die Fläche zu ermitteln ist.
Für die Beitragsberechnung ist es wichtig, die Flächen für jedes Geschoss anzugeben. Es gelten die Außenmaße. Das heißt, dass sie bei einem rechteckigen Gebäude ohne Verschiebungen die Länge mit der Breite multiplizieren und für das jeweilige Stockwerk eintragen (inclusive Außenwände). Keller zählen immer dazu, egal, wie sie genutzt werden (z. B. auch Öllager). Bei ausgebauten Dachgeschossen sind ebenfalls die Außenmaße zu berücksichtigen. Für den Fall, dass der tatsächlich ausgebaute Bereich nicht die gesamte Grundfläche umfasst, ist die anzusetzende Fläche geringer. Diese Daten können Sie den Bauplänen entnehmen. Falls Sie keine Pläne haben, müssen Sie die Flächen unter Berücksichtigung der Außenwände selbst ausmessen. Siehe hierzu beigefügte Hilfestellung beim Aufmaß und der Flächenberechnung.
Terrassen, Balkone und Loggien zählen nur zur Geschossfläche, wenn und soweit sie innerhalb der Gebäudefluchtlinie liegen (siehe Beispiele).
Garagen zählen zur Geschossfläche, wenn ein Wasseranschluss und/oder ein Abwasseranschluss vorhanden ist oder eine Verbindungstür zu den Wohnräumen bzw. einem anderen beitragspflichtigen Gebäudeteil besteht.
Hilfestellung beim Aufmaß und der Flächenberechnung