Die Friedhofssatzung ist weitgehend dem in Bayern üblichen Muster angeglichen. Man legt darin Wert auf ein einheitliches Erscheinungsbild des Friedhofes als öffentliche Einrichtung, lässt aber den Grabnutzungsberechtigten weitgehende Freiheiten hinsichtlich der Grabgestaltung. Geregelt sind lediglich
• Maximale Ausmaße der Grabanlagen
• Abdeckplatte höchstens ein Drittel der Grabfläche
• Werkstoff, Bearbeitungsweisen, Schrift und Schmuckverteilung der Grabanlagen
• Maximale Höhe der Grabanlagen
• Angepasste Gestaltung der Gräber
• Pflege und gärtnerische Gestaltung der Grabstätten
Die Friedhofsverwaltung verzichtet auf Düngung der Grünanlagen. Pflanzenschutzmittel werden nicht verwendet. Bei der Wildkrautbekämpfung hat man die chemische und thermische Behandlung schon vor Jahren umgestellt auf mechanische Bekämpfung. Im Naturfriedhof und im anonymen Urnenfeld dürfen nur biologisch abbaubare Urnen verwendet werden. Kunststoffe und sonstige nicht verrottbare Werkstoffe dürfen in der Trauerfloristik nicht verwendet werden. Die Vollabdeckung von Grabflächen ist untersagt.
Die Nachfrage nach leicht zu pflegenden Gräbern wächst ständig. Deshalb hat die Stadt das als Ehrengrab geführte Grab des Friedhofsgrundstifters Kammermayer zu einem Mustergrab umgestalten lassen. Es soll interessierten Friedhofsbesuchern zeigen, wie mit wenig Aufwand eine ansprechende gärtnerische Nutzung der Grabfläche erfolgen kann.
Der Wandel der Bestattungskultur vom traditionellen Familiengrab hin zum pflegeleichten Urnengrab, das oft nach der Ruhefrist aufgelassen wird, stellt die Friedhofsträger vor große Aufgaben. Die dadurch entstehenden Freiflächen belasten sowohl das Erscheinungsbild des Friedhofes als auch die Gebührenkalkulation.
Auf dem Zwieseler Friedhof wirkt man dem durch folgende Maßnahmen entgegen:
1. Senkung der Grabgebühren als Anreiz, Erdgrabstätten zu erwerben oder zu erhalten.
2. Umgestaltung von geeigneten aufgelassenen Wahlgräbern zu Urnengemeinschaftsanlagen.
3. Umgestaltung der Freiflächen durch Bepflanzung (Solitärpflanzen, Beete, Bodendecker) oder Aufbauten (Bänke, Kunstwerke)
Um eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Friedhofes zu gewährleisten, hat die Stadt einen Friedhofsentwicklungsplan erstellen lassen (siehe Anlage).
Die Friedhofsverwaltung ist bestrebt, historische Grabdenkmale zu erhalten. Leider sind in den vergangenen Jahrzehnten traditionelle Grabsteine ersetzt worden durch vermeintlich zeitgemäßere. Alle noch vorhandenen erhaltenswürdigen historischen Grabmale sind registriert, um bei Neubauanträgen handeln zu können. Besteht der Grabnutzungsberechtigte auf einem neuen Grabstein, wird versucht, den alten in das Eigentum der Stadt zu bringen. Einige historische Grabsteine wurden so schon an anderer Stelle wieder errichtet bzw. sind noch auf Vorrat eingelagert.
Der nahe dem Eingang Kirchplatz stehende Friedhofsbrunnen ist in die Denkmalliste eingetragen. Er stand früher als öffentlicher Brunnen auf dem Anger.
Die Stadt unterhält folgende Ehrengräber:
Daneben unterhält die Stadt einige Sozialgräber für mittellose Verstorbene.
Wegen der früheren Nutzung des Friedhofsgebäudes ist unter dem Haus noch ein großer historischer Bierkeller. Er wurde neuerdings für Führungen zugänglich gemacht
Die Friedhofsbesucher sollen über die geschichtliche Bedeutung des Friedhofes informiert werden. Dazu sind an den beiden Eingängen Kirchplatz und Böhmerwaldstraße Informationstafeln aus Glas angebracht (gestiftet von der Wald-VereinsSektion Zwiesel).
Zusätzlich ist eine Stelle im alten Friedhofsteil durch eine Glastafel gekennzeichnet, an der sich ein historisches Sammelgrab befindet.
Die würdige Gestaltung der Grabstätten ist in der Friedhofssatzung festgelegt und bezieht sich sowohl auf das Grabdenkmal als auch auf die gärtnerische Nutzung der Grabfläche (siehe Anlage 2).
Material und Bearbeitung (Betonung von Regionalität und Handwerk)
Grabdenkmale bestehen traditionsgemäß aus Stein. In einigen Fällen sind Metallkreuze aufgestellt; andere Materialien wie Holz werden nur sehr selten verwendet. Erfreulicherweise zeichnet sich in den letzten Jahren ab, dass der für Zwiesel typische Werkstoff Glas mit verwendet wird. Hierfür sind schon einige hervorragende Beispiele auf dem Friedhof zu finden.
Die Bepflanzung der einzelnen Grabflächen ist in aller Regel standortgerecht und ansprechend. Die herkömmliche Gliederung der Gräber in Dauer- und Wechselbepflanzung ist bei vielen Grabnutzungsberechtigten üblich. Vielfach wird darauf geachtet, dass sich raumbildende Gehölze mit Bodendeckern und Wechselbepflanzungen gegenseitig ergänzen.
Zustand der Grabflächen ist bis auf wenige Ausnahmen sehr gut. Bei ungenügender Pflege des Grabes wird der Grabnutzungspflichtige schriftlich daran erinnert.