Glasstadt Zwiesel

Konzepte

Friedhofssatzung, Gestaltungsvorschriften

Die Friedhofssatzung ist weitgehend dem in Bayern üblichen Muster angeglichen. Man legt darin Wert auf ein einheitliches Erscheinungsbild des Friedhofes als öffentliche Einrichtung, lässt aber den Grabnutzungsberechtigten weitgehende Freiheiten hinsichtlich der Grabgestaltung. Geregelt sind lediglich
•    Maximale Ausmaße der Grabanlagen
•    Abdeckplatte höchstens ein Drittel der Grabfläche
•    Werkstoff, Bearbeitungsweisen, Schrift und Schmuckverteilung der Grabanlagen
•    Maximale Höhe der Grabanlagen
•    Angepasste Gestaltung der Gräber
•    Pflege und gärtnerische Gestaltung der Grabstätten

Ökologische Bewirtschaftung (Düngung, Pflanzenschutz, Substrate, Bewässerung, abbaubare Urnen)

Die Friedhofsverwaltung verzichtet auf Düngung der Grünanlagen. Pflanzenschutzmittel werden nicht verwendet. Bei der Wildkrautbekämpfung hat man die chemische und thermische Behandlung schon vor Jahren umgestellt auf mechanische Bekämpfung. Im Naturfriedhof und im anonymen Urnenfeld dürfen nur biologisch abbaubare Urnen verwendet werden. Kunststoffe und sonstige nicht verrottbare Werkstoffe dürfen in der Trauerfloristik nicht verwendet werden. Die Vollabdeckung von Grabflächen ist untersagt.

Zukunftsstrategien (Flächenbedarf und neue Bestattungsformen)

Der Wandel der Bestattungskultur vom traditionellen Familiengrab hin zum pflegeleichten Urnengrab, das oft nach der Ruhefrist aufgelassen wird, stellt die Friedhofsträger vor große Aufgaben. Die dadurch entstehenden Freiflächen belasten sowohl das Erscheinungsbild des Friedhofes als auch die Gebührenkalkulation.
Auf dem Zwieseler Friedhof wirkt man dem durch folgende Maßnahmen entgegen:
1.    Senkung der Grabgebühren als Anreiz, Erdgrabstätten zu erwerben oder zu erhalten.
2.    Umgestaltung von geeigneten aufgelassenen Wahlgräbern zu Urnengemeinschaftsanlagen.
3.    Umgestaltung der Freiflächen durch Bepflanzung (Solitärpflanzen, Beete, Bodendecker) oder Aufbauten (Bänke, Kunstwerke)
Um eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Friedhofes zu gewährleisten, hat die Stadt einen Friedhofsentwicklungsplan erstellen lassen (siehe Anlage).

Friedhofsbrunnen als Baudenkmal

Der nahe dem Eingang Kirchplatz stehende Friedhofsbrunnen ist in die Denkmalliste eingetragen. Er stand früher als öffentlicher Brunnen auf dem Anger.

Ehrengräber

Die Stadt unterhält folgende Ehrengräber:

Daneben unterhält die Stadt einige Sozialgräber für mittellose Verstorbene.

Bierkeller

Wegen der früheren Nutzung des Friedhofsgebäudes ist unter dem Haus noch ein großer historischer Bierkeller. Er wurde neuerdings für Führungen zugänglich gemacht