Glasstadt Zwiesel

Lärmschutz bei Arbeiten im Freien

Aufgrund von vermehrten Anfragen möchte die Stadt Zwiesel auf Folgendes hinweisen:

Arbeiten im Garten mit Motorgeräten werden sehr leicht zum Ärgernis für die Nachbarn. Um dies zu vermeiden, sollten die städtische Lärmschutzverordnung und die bundeseinheitliche Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung beachtet werden. Grundsätzlich sind motorisierte Gartengeräte (Rasenmäher, Heckenscheren, Rasentrimmer, Rasenkantenschneider usw.) für Haus- und Gartenarbeiten zwischen 8 und 12 Uhr bzw. 14 und 20 Uhr erlaubt, samstags allerdings nur bis 19 Uhr. Sonstige Arbeiten sind zwischen 7 und 20 Uhr zulässig. Besonders lärmintensive Geräte mit Verbrennungsmotor (wie Freischneider, Grastrimmer und Graskantenschneider) sowie Laubbläser oder Laubsammler ohne EG-Umweltzeichen dürfen zu Haus- und Gartenarbeiten werktags nur zwischen 9 und 12 Uhr sowie zwischen 15 und 17 Uhr verwendet werden. Sonstige Arbeiten mit diesen (lärmintensiven) Geräten sind zwischen 9 und 13 Uhr bzw. 15 und 17 Uhr möglich. Auskünfte erteilt das Ordnungsamt auch gerne telefonisch (Tel. 8405-121).