Ab 2. Dezember kann bei der Stadt Zwiesel, im Nebengebäude, Zimmer Nr. N.02 (Frau Ganserer) Tel.: 09922 8405-123 die städtische Weihnachtsbeihilfe beantragt werden.
Meldeschluss ist Freitag, 6. Dezember. Bitte legen Sie zur Beantragung einen Einkommensnachweis (z. B. Rentenmitteilung) vor.
Anspruchsberechtigt sind nur Bezieher von Renten, die in Zwiesel mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, ein bestimmtes Einkommen/Familieneinkommen nicht überschreiten und von keiner anderen Stelle (z. B. ehemaliger Arbeitgeber) Weihnachtsgeld oder ähnliche Zuwendungen erhalten. Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe; Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung) oder SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) können keine städtische Weihnachtsbeihilfe erhalten.
Die Einkommensgrenzen betragen 1.180,00 € für Alleinstehende und 1.745,00 € für Ehepaare. Für jeden weiteren Haushaltsangehörigen ohne eigenem Einkommen erhöht sich diese Grenze um jeweils 565,00 €. Sollte die Einkommensgrenze knapp überschritten werden, wird die Weihnachtsbeihilfe um den die Freigrenze übersteigenden Betrag gekürzt; Beträge unter 3,00 € werden nicht ausgezahlt. Wohngeld, die Leistung für Kindererziehung, Pflegegeld sowie die Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz bleiben bei der Einkommensprüfung unberücksichtigt.
Alleinstehende erhalten ab diesem Jahr 35,00 € und Paare 60,00 €.
Die Beantragung kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen
Die Auszahlung der Weihnachtsbeihilfe erfolgt am 18.12.2024. Weitere Informationen hierzu werden noch bekanntgegeben.