Glasstadt Zwiesel

Reinigungskraft für die Grundschule Zwiesel (m/w/d)

Die Glasstadt Zwiesel (rund 9.300 Einwohner, staatlich anerkannter Luftkurort am Nationalpark Bayerischer Wald, gute Infrastruktur, hoher Wohn- und Freizeitwert in landschaftlich reizvoller Umgebung) sucht zum nächstmöglichen Eintritt eine

Reinigungskraft für die Grundschule Zwiesel (m/w/d)

(Kennziffer: 01GS2026) in Teilzeit.

Es handelt sich hierbei um eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung im Umfang von 13,50 Wochenarbeitsstunden, abzuleisten nachmittags von Montag bis Freitag.

Wir suchen eine zuverlässige, engagierte Reinigungskraft mit der Befähigung zum selbstständigen Arbeiten und hohem Verantwortungsbewusstsein. Die Leistung von Mehrarbeit nach betriebsbedingtem Erfordernis wird vorausgesetzt.

Die Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) und den diesen ergänzenden Tarifverträgen. Dies bedingt bei einschlägiger Berufserfahrung von einem Jahr ein aktuelles Stundenentgelt in Höhe von 17,54 €. Daneben werden alle im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen, darunter eine zusätzliche ar-beitgeberfinanzierte Altersvorsorge sowie Fahrrad-Leasing, gewährt.

Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, senden Sie bitte Ihre schriftliche Bewerbung mit vollständigen und aussagekräftigen Unterlagen und Mitteilung des nächstmöglichen Eintrittstermins bis 07.06.2026

bevorzugt per E-Mail als PDF-Datei unter Angabe der Kennziffer an bewerbung@zwiesel.de oder Stadt Zwiesel, Personalverwaltung, Stadtplatz 27, 94227 Zwiesel.

Für telefonische Auskünfte steht Ihnen Herr Roland Schreder von der Personalverwaltung unter
Tel. + 49 (9922) 8405103 gerne zur Verfügung.

Bitte verwenden Sie nur Kopien, da eine Rücksendung der Unterlagen nicht erfolgt. Gerne senden wir Ihnen Ihre Unterlagen zurück, wenn Sie uns einen adressierten und frankierten Rückumschlag beilegen. Ansonsten werden die Unterlagen sicher aufbewahrt und anschließend zuverlässig und datenschutzgerecht vernichtet. Die nach Art. 13 Abs. 1 und 2 DSGVO notwendigen Angaben finden Sie auf unserer Homepage unter: www.zwiesel.de/jobs/dsgvo

Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt. Bewerbungskosten werden nicht erstattet.

Zwiesel, den 06.05.2026
Karl-Heinz Eppinger, 1. Bürgermeister