Glasstadt Zwiesel

Bekanntmachung

Über das Inkrafttreten der Änderung des Bebauungsplans Nr. 13

Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Änderung des Bebauungsplans Nr. 13 – Auf der Eben – mit Deckblatt Nr. 17 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

Die Stadt Zwiesel hat mit Beschluss des Bauausschusses vom 08.04.2019 die Änderung des Bebauungsplans Auf der Eben mit Deckblatt Nr. 17 als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Änderung in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung während der üblichen Dienststunden im Stadtbauamt im Rathaus in Zwiesel einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

1. eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
3. nach § 214 Abs. 2 a BauBG im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,

wenn sie nicht in innerhalb eines Jahres seit  Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Zwiesel, 03.05.2019
Stadt Zwiesel

Steininger
1. Bürgermeister