Glasstadt Zwiesel

Rauchwarnmelder sind ab 2018 Pflicht

Seit 2013 müssen neu gebaute Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Für alle vorher bebauten Wohnungen und Einfamilienhäuser gilt hierfür eine Übergangsfrist bis zum Jahresende. Ab dem 01.01.2018 müssen auch diese mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. So kann ein Brand in Wohnräumen rechtzeitig erkannt werden, bevor der Raum oder gar die ganze Wohnung völlig verraucht ist. Das erhöht die Möglichkeit erheblich, sich bei Brand selbst retten zu können