Die Freuden des bevorstehenden Winters können schnell getrübt werden, wenn man auf vereisten oder schneebedeckten Gehwegen nur mühsam vorwärts kommt oder gar stürzt. Verantwortlich für einen sicheren Fußgängerverkehr im Winter sind die Anlieger. Sie sind nach einer städtischen Verordnung verpflichtet, die angrenzenden Gehwege oder, falls keine vorhanden sind, Streifen entlang der Straßen begehbar zu halten. Diese Räum- und Streupflicht besteht täglich von 6.30 Uhr (sonn- und feiertags ab 7.30 Uhr) bis 20.00 Uhr. Gestreut werden darf nur in Ausnahmefällen mit Salz, ansonsten ist Sand, Splitt oder ähnliches zu verwenden. Der geräumte Schnee darf nicht auf die Fahrbahn geschaufelt werden.