Nach den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes sind die Länder verpflichtet, innerhalb der Hochwasserrisikogebiete Überschwemmungsgebiete und die zur Hochwasserentlastung und –rückhaltung beanspruchten Gebiete formell festzusetzen. Das Landratsamt Regen hat als zuständige Behörde das Festsetzungsverfahren für das Überschwemmungsgebiet am Kleinen Regen eingeleitet. Der Verordnungsentwurf mit den entsprechenden Plänen, aus denen das betroffene Gebiet ersichtlich ist, liegt noch bis zum 9. März in der Stadt Zwiesel aus und kann von jedermann eingesehen werden.