Glasstadt Zwiesel

Ehe auch für Personen gleichen Geschlechts

Ab 01.10.2017

Am 01. Oktober 2017 tritt das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts in Kraft. Mit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ist die Neueintragung der Lebenspartnerschaft nicht mehr möglich. Dazu wird das Bürgerliche Gesetzbuch geändert. Dort heißt es bislang: "Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen." Künftig wird der Satz lauten: "Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen." Es sind also gerade einmal sieben Worte in einem Paragrafen, die die Ehe für alle ermöglichen.

Die schon eingetragenen Lebenspartnerschaften können hingegen bestehen bleiben oder in eine Ehe umgewandelt werden, wenn zwei Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit vor einem Standesbeamten erklären, miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen. Die Erklärungen können nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgegeben werden.