Glasstadt Zwiesel

Bekanntmachung

Änderung Kurbeitragssatzung

Der Stadtrat der Stadt Zwiesel hat in seiner Sitzung am 13.Dezember 2018 beschlossen, die Kurbeitragssatzung zu ändern.

Der Kurbeitrag beträgt künftig:

- für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr - 2,40 € je Übernachtung 

- für Personen vom vollendeten 6. bis zur Vollendung des 16. Lebensjahr - 1,20 € je Übernachtung

- für schwerbehinderte Personen mit 100 % GdB ab dem vollendeten 16. Lebensjahr - 1,20 € je Übernachtung

- für schwerbehinderte Personen mit 100 % GdB vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr - 0,60 € je Übernachtung

Der jährliche pauschale Kurbeitrag beträgt künftig:

- für Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben - 96,00 €

- für Personen vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zur Vollendung des 16. Lebensjahr - 48,00 €

- für schwerbehinderte Personen mit 100 % GdB ab dem vollendeten 16. Lebensjahr - 48,00 €

- für schwerbehinderte Personen mit 100 % GdB vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr - 24,00 € 


Die Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

Die Satzung zur Änderung der Kurbeitragssatzung vom 14. Dezember 2018 liegt ab dem 20. Dezember 2018 im Rathaus der Stadt Zwiesel, Zimmer Nr. 2.10, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Zwiesel, 19. Dezember 2018
Stadt Zwiesel

Steininger
1. Bürgermeister