Glasstadt Zwiesel

Wenn Bäume und Sträucher in den Straßenraum wachsen

Am Straßenrand stehende Bäume und Sträucher wachsen häufig in den Straßenraum und behindern dadurch den Verkehr. Seitlich der Fahrbahn muss beidseits ein Sicherheitsstreifen von 75 cm Breite bis zu einer Höhe von 4,50 m ständig frei bleiben. Im Geh- und Radwegbereich ist dieser Sicherheitsraum 2,50 m hoch. An Einmündungen und Kreuzungen kann es erforderlich sein, dass noch größere Flächen von Bewuchs frei gehalten werden müssen, damit Verkehrsteilnehmer genügend Sichtweite haben. Der Eigentümer, auf dessen Grund die Bäume oder Sträucher stehen, ist verpflichtet, seinen Bewuchs immer so zuzuschneiden, dass er den Straßenverkehr nicht gefährdet.