Glasstadt Zwiesel

Über 40 Jahre verschollener Eingemeindungsvertrag nach interner Prüfung für rechtsgültig befunden.

Der Eingemeindungsvertrag vom 29.12.1977 ist wirksam zustande gekommen und formell wirksam.

Es klingt kurios: Fast 40 Jahre lang galt der Eingemeindungsvertrag zwischen der Stadt Zwiesel und dem heutigen Ortsteil Rabenstein als verschollen. Bis in die Gegenwart hinein war dieser nie öffentlich gemacht worden. Aufgrund der Beharrlichkeit des langjährigen Rabensteiner Stadtrates Ludwig Steckbauer, der die Sichtung des Vertrages immer wieder angemahnt hat und auf Bestreben von Bürgermeister Franz Xaver Steininger wurde in den Archiven nachgeforscht und schließlich ist man auch fündig geworden. Hauptamtsleiterin, Diplom Juristin Veronika Stifter, hat den Vertrag intern geprüft und sagt: „Der Vertrag ist rechtsgültig.“

Ende des Jahres 1975 haben die Räte der Gemeinde Rabenstein und der Rat der Stadt Zwiesel beschlossen, Rabenstein in die Stadt Zwiesel einzugliedern und als Ortsteil Rabenstein weiterbestehen zu lassen. Am 12. April 1976 hat die Regierung von Niederbayern die Eingliederung verfügt, am 1. Januar 1978 wurde dieser Vorgang rechtsgültig und Rabenstein war von Stund an ein Ortsteil von Zwiesel.

„Wir können heute nicht mehr nachvollziehen, warum dieser Vorgang nie so öffentlich gemacht wurde wie es sich gehört und warum der Vertrag so lange in der Versenkung verschwunden war“, sagt Steininger. Fakt ist demnach, dass die Gültigkeit der Eingemeindung niemals angezweifelt worden sei, sondern Teile der Vertragsinhalte sowohl von Verwaltung und Politik für nichtig und ungültig gehalten wurden. Dem ist aber nicht so. Stifter dazu: „Dass die Eingemeindung nicht öffentlich bekannt gemacht wurde ist in diesem Fall unerheblich. Die Vorschrift der Bekanntmachung ist nicht anwendbar, da diese auf Verwaltungsakte zugeschnitten ist und nicht auf öffentlich-rechtliche Verträge. Sollte in diesem Fall – wie man auch aus den Unterlagen herauslesen kann – keine öffentliche Bekanntmachung stattgefunden haben, wäre dies unerheblich. Der Vertrag hat somit Gültigkeit.“

In den kommenden Wochen und Monaten müssen jetzt Detailfragen des Vertrages geklärt und geprüft werden. Daraus ergeben sich dann mögliche Vertragsanpassungen. Steininger: „Das ist ein längerer Prozess, der jetzt in Gang gekommen ist. Aber ich bin froh, dass das angestoßen wurde. Transparenz seitens der Verwaltung und Bürgernähe sind mir seit meiner Amtsübernahme ein hohes Gut. Daher bin ich stets bestrebt Altlasten der letzten Jahrzehnte zu beseitigen.“

Herr Franz Xaver Steininger
Erster Bürgermeister
Dipl.-Bauingenieur (FH)

 

Die interne Rechtsprüfung des Eingemeindungsvertrages der Stadt Zwiesel mit der Gemeinde Rabenstein kommt zu folgendem Ergebnis:

Der Eingemeindungsvertrag vom 29.12.1977 ist wirksam zustande gekommen und formell wirksam. Die erforderliche Schriftform wurde gewahrt, die zur Gültigkeit erforderlichen Stadtratsbeschlüsse liegen vor und es liegt auch keine Nichtigkeit i.S.v. § 59 Abs. 1 VwVfG vor.

Dass die Eingemeindung nicht öffentlich bekannt gemacht wurde ist in diesem Fall unbeachtlich. Die Vorschrift der Bekanntmachung ist nicht anwendbar, da diese auf Verwaltungsakte zugeschnitten ist und nicht auf öffentlich-rechtliche Verträge. Sollte in diesem Fall keine öffentliche Bekanntmachung stattgefunden haben (wie lt. Unterlagen bisher ersichtlich), wäre dies unbeachtlich. Der Vertrag hat somit Gültigkeit.

Auch aus materiell-rechtlichen Gründen sehe ich offenkundig keine Nichtigkeit des Vertrages. Es wäre aus wirtschaftlichen Gründen möglich, eine Vertragsanpassung zu verlangen oder evtl. sogar eine Kündigung. Dies müsste dann gegenüber dem Ortsvorsteher oder, sofern ein solcher nicht vorhanden ist, gegenüber einem Prozesspfleger erklärt werden.

Eine offensichtliche Nichtigkeit des Vertrages ist aber nicht gegeben.

Frau Veronika Stifter
Hauptamtsleiterin
Diplom-Juristin