Glasstadt Zwiesel

Rauchmelder sind ab Januar Pflicht

Nach der Bayerischen Bauordnung müssen Eigentümer Wohnungen mit jeweils mindestens einem Rauchwarnmelder in den Kinder- und Schlafzimmern sowie in Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen, ausstatten. Für vorhandene Wohnungen besteht eine Nachrüstpflicht bis zum 31.Dezember 2017. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Nutzern (z.B. Mietern), es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.