Glasstadt Zwiesel

Lärmschutz bei Arbeiten im Freien

Arbeiten im Garten mit Motorgeräten werden sehr leicht zum Ärgernis für die Nachbarn. Um dies zu vermeiden, sollten die städtische Lärmschutzverordnung und die bundeseinheitliche Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung beachtet werden. Grundsätzlich sind motorisierte Gartengeräte (Rasenmäher, Heckenscheren, Rasentrimmer, Rasenkantenschneider usw.) für Haus- und Gartenarbeiten zwischen 8 und 12 Uhr bzw. 14 und 20 Uhr erlaubt, samstags allerdings nur bis 19 Uhr. Sonstige Arbeiten sind zwischen 7 und 20 Uhr zulässig. Besonders lärmintensive Geräte mit Verbrennungsmotor (wie Freischneider, Grastrimmer und Graskantenschneider) sowie Laubbläser oder Laubsammler ohne EG-Umweltzeichen dürfen zu Haus- und Gartenarbeiten werktags nur zwischen 9 und 12 Uhr sowie zwischen 15 und 17 Uhr verwendet werden. Sonstige Arbeiten mit diesen (lärmintensiven) Geräten sind zwischen 9 und 13 Uhr bzw. 15 und 17 Uhr möglich. Auskünfte erteilt das Ordnungsamt auch telefonisch unter der Rufnummer (09922) 8405-121.