Der Reformationstag am 31. Oktober 2017 ist heuer aus Anlass des 500. Reformationsjubiläums einmalig ein gesetzlicher Feiertag.
Der Verkauf von Blumen ist am diesem Tag jedoch in der Zeit von 9 Uhr bis 13 Uhr erlaubt. Am darauf folgenden Feiertag Allerheiligen können Blumenverkaufsstellen wie bisher ohne weitere Genehmigung für die Dauer von sechs Stunden öffnen.