Glasstadt Zwiesel

Fußgängersteg an der Lohmannmühle wieder begehbar

Stadtrat beschließt Sondernutzungsvertrag mit Wasserwirtschaftsamt

Zwiesel. „Was lange währt, wird endlich gut.“ Eine Redewendung, die sich nunmehr auch in Bezug auf den „Fußgängersteg Lohmannmühle“ bewahrheitet hat. Die zunächst im Raum stehende dauerhafte Sperrung des Fußgängersteges über den Kleinen Regen drohte zu einem Kräftemessen zwischen dem Wasserwirtschaftsamt und der Stadt Zwiesel zu werden. Jetzt wurde zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger eine einvernehmliche Lösung gefunden. Das heißt: Der Steg an der Lohmannmühle bleibt auch weiterhin für den öffentlichen Fußgängerverkehr frei nutzbar.

„Wir als Kommune wollten uns nicht gerne etwas schenken lassen, das langfristig Haftungsrisiken und immerwährende Unterhalts- und ggf. Sanierungskosten mit sich bringt“, sagt Bürgermeister Franz Xaver Steininger zur zunächst verfahrenen Situation. Eine einvernehmliche Lösung mit dem Wasserwirtschaftsamt schien schwierig zu erreichen sein. Ausgangspunkt waren Unstimmigkeiten zum Nutzungsrecht und den Eigentumsverhältnissen. Das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf (WWA) wollte als Eigentümerin des Bauwerks eine Nutzung der Bevölkerung mit Hinweis auf versicherungstechnische Fragen untersagen. Das ursprünglich vom WWA vorgelegte Vertragswerk hätte weitreichende Konsequenzen für Zwiesel gehabt. Der Steg wäre de facto mit allen Pflichten in den Besitz der Stadt übergegangen. Die Stadt lehnte den Vertragsentwurf ab, das WWA sperrte daraufhin die Brücke.

„Was mich besonders gefreut hat ist, dass daraufhin eine Unterschriftenaktion initiiert wurde, die deutlich gemacht hat, dass Anwohner, Wanderer und Spaziergänger gleichermaßen auf den Erhalt dieses Übergangs gepocht haben“, sagt Steininger. Und das Engagement hat Wirkung gezeigt. Das WWA legte einen weiteren Vertragsentwurf vor, der in der Folge alle Seiten zufrieden stellt. Demnach bleibt der Steg über den Kleinen Regen im Eigentum der Deggendorfer Behörde, die damit unverändert die Baulast zu tragen hat. Im Sondernutzungsvertrag vom 31. Januar 2019 hat sich die Stadt lediglich – wie bisher auch - zur Übernahme der Verkehrssicherungspflicht bereiterklärt. Damit ist die Stadt zur Schadenersatzpflicht gegenüber Dritten verpflichtet, soweit die Verkehrssicherungspflicht verletzt wird. Dies führt dazu, dass der Steg wie eh und je während der Wintermonate gesperrt bleiben muss.

„Nachdem der Stadtrat auf Empfehlung des Bauausschusses dem neuerlichen Vertragsentwurf nun zugestimmt hat, sind zum Glück alle Unstimmigkeiten beseitigt und der Fußgängersteg an der Lohmannmühle kann der Öffentlichkeit wieder zur Verfügung gestellt werden“, freut sich der Rathauschef.