Glasstadt Zwiesel

Feiern ohne Nachbarn zu stören

Sommerabende eignen sich besonders, im Freien zusammen zu sitzen und zu feiern. Was dem einen ungetrübte Freude bereitet, kann allerdings für den Nachbarn eine Last sein, besonders dann, wenn auch Musik gespielt wird. Die städtische Lärmschutzverordnung regelt deshalb das Benutzen von Musikinstrumenten, Radios, CD-Playern usw. in Räumen und auf privaten Grundstücken. Danach dürfen bei der Musikausübung die Nachbarschaft und die Allgemeinheit nicht gestört werden. In Räumen sind ab 22.00 Uhr Fenster und Türen zu schließen, im Freien muss die Musik um 23.00 Uhr beendet werden.