Glasstadt Zwiesel

Einführung einer eId-Karte für Unionsbürger

Zum 1. Januar 2021 wird die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie des Europäischen Wirtschaftsraums eingeführt.

Wer dem genannten Personenkreis angehört und mindestens 16 Jahre alt ist, kann – auf freiwilliger Basis – die Ausstellung einer so genannten eID (Elektronische Identifizierung)-Karte beantragen. Dabei handelt es ich nicht um einen Personalausweis, sondern um eine einfache Chipkarte, auf der die Basisdaten einer Person (z. B. Name und Adresse) gespeichert werden. Die Online-Ausweisfunktion ermöglicht eine einfache und sichere Identifizierung im Internet. Der Karteninhaber kann die eID-Karte dazu nutzen, seine Identität gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen elektronisch nachweisen. Dies kann im Internet oder vor Ort unter Anwesenden geschehen.

Für die Ausstellung ist diejenige Behörde zuständig, in der die antragstellende Person seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung, hat.

Die Antragstellung erfolgt im Einwohnermeldeamt gegen Vorlage eines anerkannten und gültigen ausländischen Passes oder Personalausweises.

Die Kosten für die eID-Karte betragen 37,00 €.

Nähere Informationen über den Online-Ausweis finden Sie im Internet unter www.personalausweisportal.de.