Glasstadt Zwiesel

Die Stadt informiert zur Rauchmelderpflicht

Übergangsregelung läuft zum Jahresende aus

Zwiesel. Seit 01.01.2013 ist der Einbau von Rauchwarnmeldern in Bayern gemäß Art. 46 BayBO verpflichtend vorgeschrieben. Die Übergangsfrist für Altbauten läuft zum 31.12.2017 ab. Somit müssen ab diesem Zeitpunkt Wohnungseigentümer vorhandene Schlafräume, Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausstatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Wohnungsinhabern, es sei denn, der Eigentümer selbst übernimmt diese Verpflichtung. Eigentümer stehen jedoch grundsätzlich in einer sogenannten Sekundärhaftung. Im Brandfall muss der Eigentümer nachweisen, seine Sorgfaltspflicht erfüllt zu haben. Er muss also den Wartungszustand der Brandmelder regelmäßig überprüfen. 

Die Stadt Zwiesel oder andere offizielle Stellen kontrollieren den Einbau und die Betriebsbereitschaft von Feuermeldern nicht, lediglich Neu- oder Umbauten werden vom zuständigen Bauamt und den Architekten abgenommen. Wird dabei ein Verstoß gegen die geltenden Regelungen angezeigt, müssen die zuständigen Behörden reagieren. Bei einem Brand verfällt im schlimmsten Fall der Versicherungsschutz, außerdem ist mit hohen Bußgeldern zu rechnen. Kommen Personen zu Schaden, drohen unter Umständen mehrjährige Haftstrafen.