Glasstadt Zwiesel

Bekanntmachung - Vollzug des Bayerischen Straßen und Wegegesetzes

Vollzug des Bayerischen Straßen und Wegegesetzes (BayStrWG)

Der Bauausschuss der Stadt Zwiesel hat folgende Widmungen beschlossen:

A:

Widmung zu Ortsstraßen

1. Leimerkellerweg; Abzweigend von der Ortsstraße „Am Sonnenhügel“ bis Straßenende
2. Steigerwaldstraße; Abzweigend von der Ortsstraße „Am Sonnenhügel“ bis Straßenende
3. Wendeplatte mit Parkplatz am Ende der Ortsstraße „Rosenau“

Baulastträger ist jeweils die Stadt Zwiesel. Widmungsbeschränkungen wurden nicht beschlos-sen. Die Widmung zu den Nr. 1 bis 3 erfolgt zum 01.01.2018.

Widmung zu beschränkt öffentlichen Wegen

1. Fußweg zwischen der Steigerwaldstraße und dem Leimerkellerweg
2. Fußweg zwischen dem Leimerkellerweg und dem Geh- und Radweg entlang der REG 10
Baulastträger ist jeweils die Stadt Zwiesel. Für beide Wege gilt die Widmungsbeschränkung „Nur Fußgänger“. Die Widmung zu den Nr. 1 und 2 erfolgt zum 01.01.2018.

Einziehung von Straßen und Wegen

1. Ortsstraße Nr. 59 „Goldwäscherweg“: Die Widmung einer Teilstrecke von ca.19 m auf dem Grundstück Fl.Nr. 352 Gem. Zwiesel wird wegen Verlust der Verkehrsbedeutung eingezogen. Die eingezogene Straßenfläche ist in Wirklichkeit nicht mehr vorhanden. Die Einziehung erfolgt zum 31.12.2017.
2. Nicht ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg Nr. 16 „Weg zu den hinteren Ziegel-wiesen“: Die Widmung im Bereich der Fl.Nr.1222/4 und 1222/5 Gem. Zwiesel wird we-gen Verlust der Verkehrsbedeutung auf einer Länge von ca. 48 m eingezogen.
Einwendungen gegen die Einziehungen Nr. 1 und 2 wurden innerhalb der 3-monatigen Einwendungsfrist nicht erhoben.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen die Verfügungen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Klage erhoben werden. Die Klage ist bei dem Bayer. Verwaltungsgericht Regensburg, Haidplatz 1, 93047 Regensburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Zwiesel) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

- Kraft Bundesrecht ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
- Klageerhebung durch E-Mail ist unzulässig.

B:

Bekanntmachung über beabsichtigte Einziehungen

1. Nicht ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg Nr. 5 „Steinrieglfeldweg“ (sogen. Dickenweg). Der Weg soll auf einer Länge von ca. 197 m im Bereich zwischen den Grundstücken Fl.Nr. 801/2 und 780/12 Gem. Zwiesel wegen Verlust der Verkehrsbedeutung eingezogen werden.
Die verbleibenden Teilstrecken des Weges Fl.Nr. 810 und 810/6 Gem. Zwiesel sollen hinsichtlich des Widmungsumfangs teilweise eingezogen und in einen „Beschränkt öf-fentlichen Weg“ mit der Widmungsbeschränkung „Nur Fußgänger“ umgestuft werden.

2. Beschränkt öffentlicher Weg Nr. 24 „Mittlerer Fußweg von der Franz-Betz-Str. zum Öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 5“. Der Weg soll wegen Verlust der Verkehrsbedeu-tung eingezogen werden. Der Weg ist in der Natur nicht mehr vorhanden.

3. Beschränkt öffentlicher Weg Nr. 25 „Hinterer Fußweg von der Franz-Betz-Str. zum öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 5“. Der Weg soll wegen Verlust der Verkehrsbedeu-tung eingezogen werden. Der Weg ist in der Natur nicht mehr vorhanden.

Die Absicht der Einziehungen und Umstufung der Nr. 1 bis 3 ist 3 Monate vorher bekannt zu machen. Der Bauausschuss hat die Verwaltung beauftragt, das erforderliche Verfahren einzu-leiten. Gemäß Art. 8 Abs. 2 BayStrWG wird hiermit die Absicht der oben genannten Einziehun-gen öffentlich bekannt gemacht. Innerhalb von 3 Monaten können gegen die geplante Einzie-hung Einwendungen erhoben werden.

Die Unterlagen zu den vorgenannten Widmungen können zu den üblichen Geschäftszeiten bei der Stadt Zwiesel, Stadtplatz 27, 94227 Zwiesel, Zimmer 2.09 eingesehen werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch im Internet (www.zwiesel.de/stadt-und-bürger/aktuelles) veröffentlicht.

Zwiesel, 11.12.2017

Steininger
1. Bürgermeister