Glasstadt Zwiesel

Bekanntmachung

Inkrafttreten der Änderung Bebauungsplans Nr. 55 der Stadt Zwiesel

„GE Abfahrt Zwiesel Süd“ durch Deckblatt Nr. 2

Die Stadt Zwiesel hat mit Beschluss des Bauausschusses vom 06.05.201 in öffentlicher Sitzung die Änderung des Bebauungsplans Nr. 55 – „GE Abfahrt Zwiesel Süd“ – gemäß Deckblatt Nr. 2 in der Fassung vom 01.02.2019 als Satzung beschlossen. Die Aufstellung des Deckblattes Nr. 2 erfolgte im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.

Die Änderung des Bebauungsplans tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Die Änderung des Bebauungsplans kann einschließlich seiner Begründung im Rathaus der Stadt Zwiesel, Stadtplatz 27, Zimmer Nr. 2.04 während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan und seine Begründung einsehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39–42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, ein nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlicher Fehler oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.

Zwiesel, 20.05.2019

Stadt Zwiesel
Steininger, 1. Bürgermeister