Glasstadt Zwiesel

Bekanntmachung

Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 79 – Wohn- und Geschäftshaus Binderanger mit Vorhaben- und Erschließungsplan

Aufstellung von Gründen und Gesamtzusammenhängen:

Der Bauausschuss der Stadt Zwiesel hat mit Beschluss vom 20.6.2016 den im beschleunigten Verfahren nach § 13 a des Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 79 – Wohn- und Geschäftshaus Binderanger mit Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begründung während der üblichen Dienststunden im Stadtbauamt im Rathaus in Zwiesel einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.


Zwiesel, 22. Juni 2016
Stadt Zwiesel
Steininger, 1. Bürgermeister