Der Stadtrat Zwiesel hat in obengenannten nichtöffentlicher Sitzung mehrere Beschlüsse gefasst, für die die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind. Gemäß Art. 52 Abs. 3 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) sind sie deshalb der Öffentlichkeit bekannt zu geben. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Beschlüsse:
Beschlusswortlaut | Erläuterung |
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Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Bescheid vom 05.12.2018 die Stadtratsbeschlüsse vom 23.07.2018, lfd. Nr. 124 und 16.08.2018, lfd. Nr. 137 für rechtswidrig erklärt, mit der Begründung, dass das Primärrecht zur Beachtung des Gleich-behandlungsgrundsatzes, des Diskriminierungs- und Transparenzgebotes einzuhalten ist.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung des Bebauungsplanes „Wallerbachl“ hinsicht-lich der Erweiterung des „eingeschränkten Gewerbegebietes“ vorzubereiten. | Die Stadt Zwiesel veräußert das Grundstück Fl. Nr. 1280/9, Gemarkung Zwiesel, (ehem. Recyclinghofge-lände) im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung.
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