Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse aus der Sitzung des Werkausschusses vom 21.05.2019
Der Werkausschuss hat in obengenannter nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss gefasst, für den die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind. Gemäß Art. 52 Abs. 3 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) ist er deshalb der Öffentlichkeit bekannt zu geben, sobald die Mitarbeiter der Stadtwerke Zwiesel informiert worden sind. Im Einzelnen handelt es sich um folgenden Beschluss:
Das entsprechende Dokument finden Sie unten im Anhang.