Glasstadt Zwiesel

Personalausweis: Online-Funktion nur mehr in aktiviertem Modus möglich

18.10.2017

Das städtische Ordnungsamt informiert über Änderungen im Personalausweisrecht

Der Personalausweis mit eID-Funktion wurde bekanntlich bereits 2010 eingeführt. Die eID-Funktion ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, aber auch Unternehmen und Behörden, sich gegenüber ihrem Kommunikationspartner im Netz auszuweisen. Leider blieb die Nutzung dieser Online-Funktion bisher deutlich hinter den Erwartungen zurück. Der nunmehr vorgesehene Abbau gesetzlicher Hürden und die Erweiterung der bisherigen Anwendungsmöglichkeiten der eID-Funktion sollen dazu beitragen, vor allem in der Verwaltung eine verstärkte Nutzung zu erreichen. 

Künftig wird jeder neue Personalausweis nur noch mit einer einsatzbereiten Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis ausgegeben. Unternehmen erhalten leichter eine Berechtigung, Online-Ausweisfunktionen anzubieten. Ist das persönliche Erscheinen bei Behörden und Banken unumgänglich, kann die Onlinefunktion des Personalausweises eingesetzt werden, um das Verfahren zu beschleunigen. Die Online-Ausweisfunktion kann die Meldebehörde nur noch bei Verlust oder Einzug des Personalausweises deaktivieren. Der Bürger hat jedoch die Möglichkeit, seinen auf dem PIN-Brief angegebenen Transport-PIN in eine selbst zu bestimmende 6-stellige PIN-Nummer bei der Meldebehörde umzuändern. Einzige Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger, die Nutzung der Online-Ausweisfunktion und das Vor-Ort-Auslesen zu unterbinden, ist die Sperrung durch den Ausweisinhaber selbst über die Sperr-Hotline. Dies ist durch den Ausweisinhaber jederzeit möglich.

Im Bedarfsfall steht das Einwohnermeldeamt/Passamt unter den Rufnummern +49 9922 8405-10 und +49 9922 8405-14 während der allgemeinen Öffnungszeiten für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.