Glasstadt Zwiesel

Neues Melderecht seit 1. November

Mieter müssen sich innerhalb zwei Wochen nach dem Einzug beim Einwohnermeldeamt anmelden. Dazu benötigen sie seit dem 1. November eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters. Ein Auszug muss nur gemeldet werden, wenn der Mieter ins Ausland zieht. Verpflichtet zur Meldung ist jeweils der Mieter; sein Vermieter muss ihn dabei lediglich unterstützen.