Glasstadt Zwiesel

Bekanntmachung Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)

22.07.2017

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1. Widmung einer Ortsstraße

Die Verkehrsfläche auf Fl.Nr. 1222/4 Gem. Zwiesel an der Frauenauer Straße (Staatsstraße 2132) gegenüber den „Netto Markt“ wird als Ortsstraße ohne Widmungsbeschränkung gewidmet. Die Widmung erfolgt zum 01.08.2017. Baulastträger ist die Stadt Zwiesel. 

Rechtsbehelfsbelehrung 

Gegen die Verfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntmachung Klage erhoben werden bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Haidplatz 1, 93047 Regensburg, schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form. 

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: 

Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtliche Wirkung! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).  Kraft Bundesrecht wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.  

2. Einziehung einer Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 16 „Weg zu den hinteren Ziegelwiesen“

Im Rahmen des Neubaus der unter Punkt 1 neu gewidmeten Ortsstraße an der Frauenauer Straße wurde der Anfangspunkt des Weges verändert. Neuer Anfangspunkt ist nunmehr die Abzweigung von der neu gewidmeten Stichstraße. Der nicht ausgebaute Feld- und Waldweg hat dadurch im Bereich der Fl.Nr. 1222/4 und 1222/5 Gem. Zwiesel, auf einer Länge von ca. 48 m, seine Verkehrsbedeutung verloren. Dieses Teilstück ist folglich einzuziehen (Art. 8 Abs. 1 BayStrWG). Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 10.07.2017 die Verwaltung beauftragt, das erforderliche Verfahren durchzuführen. Die Absicht der Einziehung ist 3 Monate vorher ortsüblich bekannt zu machen.  

Gemäß Art. 8 Abs. 2 BayStrWG wird hiermit die Absicht der oben genannten Einziehung öffentlich bekannt gemacht. Innerhalb von 3 Monaten nach der Bekanntmachung können hiergegen Einwendungen bei der Stadt Zwiesel erhoben werden.  

Die kompletten Widmungsunterlagen zu den Punkten 1 und 2 liegen während der allgemeinen Öffnungszeiten im Zimmer 2.09 zur Einsichtnahme aus. 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch im Internet (www.zwiesel.de/stadt-und- buerger/aktuelles) veröffentlicht.  

Stadt Zwiesel
I.V.  

Pfeffer
2. Bürgermeisterin