Das Landratsamt Regen hat mit Bescheid vom 31.08.2017, Az. 23-641-01-01 der Stadt Zwiesel die gehobene Erlaubnis zur Benutzung des Schwarzen Regen durch Einleiten von gesammeltem Ab-wasser erteilt.
Der Bescheid und die, dem Bescheid zugrunde liegenden Planunterlagen, versehen mit dem Prüf- bzw. Sichtvermerk des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf vom 13.01.2016 und dem Bescheids-vermerk des Landratsamtes Regen vom 31.08.2017, liegen in der Zeit vom 29.09. bis einschließlich 12.10.2017 im Rathaus in Zwiesel, Stadtplatz 27, Zimmer-Nr. 2.04, vormittags von 8.00 – 12.00 Uhr und nachmittags von 13.00 – 16.00 Uhr, freitags von 8.00 – 12.00 Uhr zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Bewilligungsbescheid sind auch im Internet (www.zwiesel.de/stadt-und-buerger/aktuelles.html). veröffentlicht.
Hingewiesen wird darauf, dass mit dem Ende der Auslegungsfrist der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt gilt.
Zwiesel, 26. September 2017
Stadt Zwiesel
Steininger, 1. Bürgermeister