Glasstadt Zwiesel

Auch Grabsteine müssen „verkehrssicher“ sein

Von Grabsteinen geht eine Gefahr aus wenn sie nicht genügend standsicher sind und beim Berühren umfallen können. Relativ oft ist der Fall, dass die vorgeschriebenen Dübel zwischen Sockel oder Fundament und Grabsteinoberteil keinen festen Halt mehr gewährleisten. Um Unfällen vorzubeugen, ist der Friedhofswärter durch die Berufsgenossenschaft verpflichtet, nach Ende der Frostperiode alle Grabsteine auf ihre Standsicherheit hin zu prüfen. Besteht eine direkte Gefahr, kann der Friedhofswärter nicht umhin, den Stein zur Sicherheit umzulegen. Ist die Standsicherheit zweifelhaft, werden der Nutzungsberechtigte benachrichtigt und die Passanten durch einen Aufkleber gewarnt. In beiden Fällen muss der Grabnutzungsberechtigte unverzüglich eine Fachkraft mit der Sicherung beauftragen.