Glasstadt Zwiesel

Lärmschutz bei Arbeiten im Freien

Arbeiten im Garten mit Motorgeräten wer-den sehr leicht zum Ärgernis für die Nach-barn. Um dies zu vermeiden, sollten die städtische Lärmschutzverordnung und die bundeseinheitliche Geräte- und Maschinen-lärmschutzverordnung beachtet werden Grundsätzlich sind motorisierte Gartengeräte (Rasenmäher, Heckenscheren, Rasentrim-mer, Rasenkantenschneider usw.) für Haus- und Gartenarbeiten zwischen 8 und 12 Uhr bzw. 14 und 20 Uhr erlaubt, samstags aller-dings nur bis 19 Uhr. Sonstige Arbeiten sind zwischen 7 und 20 Uhr zulässig. Besonders lärmintensive Geräte mit Verbrennungsmo-tor (wie Freischneider, Grastrimmer und Graskantenschneider) sowie Laubbläser oder Laubsammler ohne EG-Umweltzeichen dürfen zu Haus- und Gartenarbeiten werk-tags nur zwischen 9 und 12 Uhr sowie zwi-schen 15 und 17 Uhr verwendet werden. Sonstige Arbeiten mit diesen (lärmintensi-ven) Geräten sind zwischen 9 und 13 Uhr bzw. 15 und 17 Uhr möglich. Auskünfte erteilt das Ordnungsamt auch telefonisch (Tel. 8405-73).