Glasstadt Zwiesel

Feuerwehrzufahrten auch im Winter frei halten

Feuerwehrzufahrten sollen es der Feuerwehr ermöglichen, mit ihren Fahrzeugen bestimmte Grundstücksteile leicht zu erreichen. Es kann beispielsweise lebenswichtig sein, bei einem Brand die Drehleiter an einer bestimmten Stelle zu postieren, um Menschen aus dem Gebäude zu retten. Die baulich festgelegten Feuerwehrzufahrten müssen deshalb auch im Winter jederzeit benutzbar, also geräumt und ggf. gestreut sein. Soweit sich diese Flächen auf Privatgrundstücken befinden, ist hierfür der Eigentümer verantwortlich. Sollte sich ein Feuerwehreinsatz durch fehlerhaften Winterdienst verzögern, könnte der Grundeigentümer rechtlich belangt werden.